Die Amtsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Diebstahls gegen einen Mandanten der Berliner Rechtsanwaltskanzlei EKH LEGAL nach Erfüllung einer Zahlungsauflage eingestellt. Dem zur Tatzeit 32-Jährigen war von der Amtsanwaltschaft Berlin vorgeworfen worden, im September 2024 in einem Berliner Casino Jetons gestohlen zu haben. In dem Casino soll zunächst ein anderer Gast einen Spielautomaten kurzzeitig verlassen haben, um zur Toilette zu gehen. In diesem Moment soll der 32-jährige Tatverdächtige an den Spielautomaten getreten sein und sich das Guthaben in Höhe von rund 250,00 Euro in Form von Jetons auszahlen lassen haben. Diese tauschte er anschließend an der Kasse gegen Bargeld. Kameraaufzeichnungen dokumentieren den Vorgang. Weil in dem Casino alle Personen namentlich registriert werden, konnte der Tatverdächtige anhand der Videoaufzeichnungen kurze Zeit später ermittelt werden.
Auf Vorschlag seines Verteidigers Ehssan Khazaeli erklärte sich der 32-Jährige damit einverstanden, das wegen des Vorwurfs des Diebstahls geführte Ermittlungsverfahren nach § 153a Abs. 1 StPO ohne Anklageerhebung einzustellen. Nach § 153a StPO muss die Staatsanwaltschaft nicht zwangsläufig öffentliche Anklage erheben. Hat das Verfahren lediglich ein Vergehen zum Vorwurf und nicht ein Verbrechen, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig einstellen und die endgültige Einstellung von der Erfüllung von Auflagen abhängig machen. Dabei darf die Schwere der Schuld einer Einstellung nicht entgegenstehen. Der Beschuldigte habe in leicht alkoholisiertem Zustand die sich leicht bietende Chance nutzen wollen, hieß es in einer Stellungnahme. Auch unter Vorhalt der Videoaufzeichnungen habe er keine weiteren Erinnerungen mehr an den Vorfall gehabt. Der bisher nicht vorbestrafte Mann bereue sein Handeln. Im Fall einer Verurteilung hätte er mit deutlichen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Außerdem sei eine Zahlung an den Geschädigten und an eine gemeinnützige Organisation dazu geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Die Amtsanwaltschaft Berlin stimmte einer Verfahrenseinstellung zu.
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