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Nebenklage: Prostituierte in Charlottenburg ausgeraubt

Wegen des Vorwurfs des schweren Raubes musste sich seit Juli 2026 ein 23-jähriger Mann vor dem Landgericht Berlin I verantworten. Ihm wurde von der Staatssanwaltschaft Berlin vorgeworfen, zwei Prostituierte im Februar 2026 in einem Charlottenburger Hotelzimmer ausgeraubt zu haben. Die beiden Prostituierten hatten sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen angeschlossen. Vertreten wurden sie von dem Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli.

Es ist Februar 2026 in Charlottenburg: Zunächst unterhält sich der Angeklagte mit einer Dame an der Rezeption eines Hotels. Anschließend fuhr er mit dem Fahrstuhl in den vierten Stock des Hotels. Währenddessen hielt er immer sein Smartphone in der Hand. So zeigen es Videoaufnahmen aus dem Hotel an der Wilmersdorfer Straße. Zielstrebig fährt er mit dem Fahrstuhl in den vierten Stock. Unmittelbar nachdem er das Hotelzimmer 405 betreten hatte, hielt er den beiden aus Rumänien stammenden Frauen ein kurzes Obstmesser vor und deutete Stichbewegungen an. Damit wollte er Eindruck schinden und etwaige Abwehr verhindern, stellen später die Richter fest. Anschließend nahm er sich eine Louis Vuitton Handtasche, in der sich 5.000 Euro und rumänsches Geld befand. Von der anderen Dame ließ er sich 3.000 Euro in bar reichen, nachdem er angab, das Geld für seine Mutter zu benötigen. Er achtet genau darauf, nichts mit den Händen anzufassen, sagen die beiden Damen acht Monate später vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Berlin aus. Nachdem er das Hotelzimmer überstürzt verlassen hatte, hielt er zufällig ein Zivilfahrzeug der Berliner Polizei an und fragte die Beamten, ob sie ihn für 50,00 Euro wegfahren könne.

Angeklagter zu Zivilpolizisten: »Bruder, kannst du mich hier schnell wegfahren – gebe dir 50 Euro. Vallah.«

Darauf gingen die Polizeibeamten allerdings nicht ein, sondern beobachteten den Angeklagten ab sofort. Dieser stieg in ein BOLT und fuhr Richtung Zoologischer Garten. Die Polizeibeamten erfuhren zwischenzeitlich über Funk von der Raubtat und hielten das BOLT an. Im Innenraum des Fahrzeuges konnte die Handtasche mit dem Bargeld und ein Obstmesser gefunden werden. Bei einer anschließend durchgeführten Wahllichtbildvorlage erkannten die Geschädigten den Angeklagten zu 80 Prozent bzw. zu 100 Prozent wieder.

Überfall dauert nur dreieinhalb Minuten

Ein weiteres pikantes Detail kam an dem Verhandlungstag zum Vorschein: Der Angeklagte hatte bereits zwanzig Stunden zuvor in einem anderen Hotelzimmer am Alexanderplatz an der Tür geklopft und die dortigen brasilianische Prostituierte unter dem Vorhalt eines Messers zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben. Dort hatte er allerdings lediglich 100 Euro Bargeld und AirPods erbeuten können. Er soll ihr in das Gesicht geschlagen haben und sie am Ellenbogen verletzt haben. Vor Gericht trat sie nicht auf, denn sie war zwischenzeitlich wieder nach Brasilien gereist. Kurz nach dem Überfall wurde er von der Berliner Polizei am Bahnhof Alexanderplatz angehalten und sollte kontrolliert werden. Dort ergriff er jedoch die Flucht und konnte nicht mehr aufgegriffen werden. Ein Ermittlungsgerichter des Amtsgerichts Tiergarten hatte wegen dieses Vorfalls nach seiner Festnahme »Überhaft« angeordnet.

Vor Gericht räumte der Angeklagte am ersten Tattag die Tatvorwürfe pauschal ein. Am dritten Verhandlungstag gab er an, eine weitere Person habe ihm mitgeteilt, zu welchen Hotelzimmern er gehen müsste. Bei einer Person habe er erhebliche Schulden, die er durch die Raubtaten begleichen möchte. Ein psychiatrischer Sachverständiger hielt ihn für voll schuldfähig. Zwar wirke sein Auftreten nervös, aber nicht desorientiert.

Schwerer Raub in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung: Viereinhalb Jahre Haft

Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und ordnete den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft an. In beiden Fällen nahm das Gericht an, die Voraussetzungen eines »minderschweren Falles« an, was zu einer deutlichen Strafrahmenverschiebung führt. Außerdem ordnete das Gericht auf Antrag Khazaelis an, dass er den beiden von ihm vertretenen Prostituierten 2.200 Euro bzw. 1.800 Euro Schmerzensgeld zahlen müsste. Das Gericht wertete die Geständnisse der Angeklagten als strafmildernd, da vor allem im ersten Fall eine aufwendige Beweisaufnahme nicht erforderlich war. Die Anschrift der brasilianischen Prostituierten sei dem Gericht zwar bekannt gewesen, weswegen es auch möglich gewesen wäre, sie als Zeugin zu laden, betonte die Vorsitzende Richterin während der mündlichen Urteilsbegründung. Das sei aber wegen des Geständnisses nicht erforderlich gewesen. Strafmildernd wirkte sich ebenso aus, dass er von den 4.000 Euro Schmerzensgeld bereits 3.000 Euro gezahlt hatte und nach Ansicht des Landgerichts die Opfer »zum überwiegenden Teil« entschädigte hatte, so dass die Voraussetzungen des § 46a Nr. 2 StGB vorlagen.

Nebenklage: Prostituierte in Charlottenburg ausgeraubt

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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