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Schriftliche Äußerung als Beschuldigter (2023) – Tipps vom Strafverteidiger

Erhalten Sie von der Berliner Polizei ein Schreiben in dem Ihnen die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, muss Ihnen von Gesetzes wegen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Ob Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, obliegt Ihnen. Eine klare Antwort darauf, ob es in ihrem Fall sinnvoll ist sich zu äußern oder nicht, kann Ihnen an dieser Stelle nicht gegeben werden. Im Zweifelsfall ist es aber immer besser, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und dann auf Grundlage des gesamten Akteninhalts eine Stellungnahme vorzubereiten.

Schriftliche Äußerung

Die Vernehmung des Beschuldigten steht in der kriminalpolizeilichen Arbeit stets an letzter Stelle. Bevor es zur Beschuldigtenvernehmung kommt, wurden bereits andere Beweismittel erhoben. Beispielsweise kann schon eine Strafanzeige eingegangen sein, ein oder mehrere Zeugen wurden bereits vernommen, oder es wurden Auskünfte von anderen Behörden eingeholt. Andere Maßnahmen wie beispielsweise Hausdurchsuchungen dürften eher unwahrscheinlich sein, da ihnen das Überraschungsmoment fehlen dürfte.

Schriftliche Äußerung als Beschuldigter
Schriftliche Äußerung als Beschuldigter

Sie können die Aufforderung zur schriftliche Äußerung zunächst ignorieren. Der ermittelnde Polizist wird nach 14 Tagen vermerken, dass kein Rücklauf zu verzeichnen war, so dass davon ausgegangen wird, dass Sie zwar das Schreiben erhalten haben, von Ihrem Recht jedoch keinen Gebrauch machen wollen. Ob das von Vorteil ist oder nicht, ist immer eine Frage des Einzelfalls und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Schriftliche Äußerung als Beschuldigter BtMG

Bei einer schriftlichen Äußerung wegen eines BtMG-Deliktes sollten Betroffene höchst zurückhaltend sein. Wird hier voreilig etwas dazu gesagt, dass die Betäubungsmittel zum Eigengebrauch verwendet werden sollten, wird zwar vielleicht das Strafverfahren eingestellt. Allerdings erhält die Führerscheinbehörde eine Mitteilung darüber und kann gegebenenfalls den Entzug der Fahrerlaubnis vorbereiten.

Schriftliche Äußerung als Beschuldigter „Versuch Nein“

Gelegentlich werde ich mit der Frage konfrontiert, was im Rahmen der schriftlichen Äußerung „Versuch nein“ zu bedeuten hat. Dabei dürfte es sich um eine kriminologische Einordnung handeln und bedeutet schlichtweg, dass das Delikt vollendet wurde. Es liegt zum Beispiel nicht nur ein strafbarer versuchter Diebstahl vor, sondern ein vollendeter Diebstahl. Zwar kann der Versuch einer Tat in den meisten Fällen auch bestraft werden, meistens aber mit einer geringeren Strafe.

Muster: Antwort auf Schriftliche Äußerung

Vorname Nachname, Straße Hausnummer, Postleitzahl
Polizei Berlin
Dir. 1, A14
Musterstr. 1
12356 Berlin

Ihr Zeichen: 231231-1200-123456

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben bezeichneten Angelegenheit habe ich Ihr Schreiben vom 1. April 2023 erhalten. Zu dem dort gegen mich erhobenen Tatvorwurf mache ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben.

In der Sache beantrage ich Akteneinsicht nach § 147 Abs. 4 StPO und um kostenpflichtige Übersendung von Auszügen aus den Akten.

Ich schließe nicht aus, dass ich mich nach der Gewährung der Akteneinsicht zu den hier erhobenen Vorwürfen erklären werde und/oder andere verfahrensrelevante Erklärungen abgeben werde.



UNTERSCHRIFT

Vorname Nachname

Schriftliche Äußerung als Beschuldigter (2023) – Tipps vom Strafverteidiger

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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