Wegen des Vorwurfs der Verbreitung von Propagandamitteln terroristischer Organisationen musste sich Ende Juli 2026 eine 18-jährige Schülerin vor einem Jugendrichter des Amtsgerichts Tiergarten verantworten. Das Verfahren endet mit einer Einstellung des Verfahrens unter Auflagen.
Es war der Hinweis eines befreundeten Geheimdienstes, der die Aufmerksamkeit der Ermittler des Berliner Landeskriminalamts auf den TikTok-Account der 16-jährigen Lara Schulz* lenkte. Mehr als 15 Videos hatte sie verbreitet, darunter fünf Videos, die mit so genannten Nasheeds unterlegt waren. Darin wurde der »Islamische Staat« und seine Kämpfer glorifiziert. Umfangreiche Ermittlungen führten durch Online-Auskünfte von Apple und Google zu der 16-jährigen Schülerin. Im März 2025 schlugen die Ermittler des Landeskriminalamts (LKA 825) zu: bereits im Vorfeld hatten die Beamten das Umfeld der Schülerin ausgekundschaftet und Kontakt zu ihrer Klassenlehrerin und der Mittelstufenkoordinatorin aufgenommen. Weil sie wegen einer Klassenarbeit ihr Smartphone bei der Klassenlehrerin abgegeben hatte, konnte es ohne Weiteres an die Beamten herausgegeben werden.
Im Rahmen eines anschließenden Präventionsgesprächs gab sie auch den Sperrcode ihres iPhones heraus. Auf Nachfrage gab sie an, gar nicht zu wissen, was sie da verbreitet habe. Schließlich könne sie gar kein arabisch. Die Lieder hätten ihr schlichtweg melodisch gefallen. Außerdem habe sie viele Likes und Views erhalten. Das habe sie motiviert, weiter zu machen.
Wegen des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen nach § 86 des Strafgesetzbuches erhob die Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Februar 2026 Anklage zu einem Jugendrichter des Amtsgerichts Tiergarten. Vor Gericht gab sich die inzwischen 18-jährige reumütig und einsichtig. Der TikTok-Account sei ihr zuzurechnen, erklärte ihr Verteidiger Ehssan Khazaeli. Ihr Ex-Freund habe sie an die Propaganda des Islamischen Staats herangeführt, erklärte er. Die Angeklagte sei bereits durch das Verfahren hinreichend beeindruckt. »Ich bereue es. Ich war einfach dumm. Ich poste auch nichts mehr«, sagte sie vor dem Jugendrichter.
Das Gericht gab ihr als Auflage auf, insgesamt drei Beratungsgespräche bei der Organisation Violence Prevention Network (VPN) durchzuführen und die Teilnahme dem Gericht nachzuweisen. Erfülle sie die Auflagen, würde das Verfahren endgültig eingestellt werden.
Weitere neue Artikel
Ehssan Khazaeli
Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht
Kontakt
Kontaktieren Sie uns zu jeder Zeit.