Ein Mandant des Berliner Strafverteidigers Ehssan Khazaeli ist vergangenen Montagnachmittag von einer Strafrichterin des Amtsgerichts Tiergarten nach zwei Verhandlungstagen vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Zuvor hatte er einen Strafbefehl über 3.000 Euro erhalten.
Der Angeklagte arbeitete als Mitarbeiter in einer Bank an der Potsdamer Straße in Berlin. Als er gegen 17.45 Uhr die Bank schließen wollte, kam ihm noch ein 67-jähriger Kunde entgegen, der noch schnell in die Bank wollte. Diesem erklärte er mehrfach, dass die Bank jetzt schließen würde und er jetzt doch bitte gehen soll. Er müsse die Filiale abschließen. Offenbar wollte er oder konnte er nicht verstehen, dass die Bank schließt und der Angeklagte Mitarbeiter der Bank ist. Ab dann unterschieden sich die dargestellten Versionen: Der Angeklagte erklärte, er habe den Zeugen aus dem Eingangsbereich gedrängt, wobei der Zeuge aber erklärte, er sei geschubst worden. Zeugen, die das Geschehen direkt gesehen hatten, gab es nicht. Zumindest stürzte er dann und verletzte sich am Ellenbogen und am Arm.
Der Angeklagte hatte einen Strafbefehl über 3.000 Euro erhalten und mit dem Einspruch Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli beauftragt. Noch vor der Hauptverhandlung hatte dieser in einem Schriftsatz angeregt, das Verfahren nach § 153 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) wegen geringer Schuld einzustellen. In diesem Fall wäre der Angeklagte auch bereit, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen, wenn ihm hierdurch eine Hauptverhandlung erspart bleiben würde. Im Vordergrund stand vor allem die Kritik an den Ermittlungen der Berliner Polizei. Obwohl der Geschädigte bei der Polizei war, gab er keinen Befundbericht des Krankenhauses zur Akte. Auf eine Mail der Berliner Polizei antwortete das Urban-Krankenhaus nicht. Die Amtsanwaltschaft Berlin stimmte einer Einstellung nicht zu, sondern wollte die Sache in der Hauptverhandlung erörtern.
Am ersten Verhandlungstag hatte der Zeuge seinen Befundbericht nicht mitgebracht. Eine andere Zeugin befand sich im Urlaub und hatte angekündigt, zu einem späteren Termin kommen zu wollen. Am zweiten Verhandlungstag zeigte sich dann aber, dass der Befundbericht des Vivantes Urban nichts zu einer aktuellen Fraktur sagte. Vielmehr war von einer älteren möglichen Fraktur die Rede.
Nach einem rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO durch das Gericht, wonach nun auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht zu ziehen wäre, bot die Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes an den Geschädigten einzustellen. Das Gericht regte hingegen eine Einstellung an, wobei es auch angeregte, die Verfahrenskosten vollständig auf die Staatskasse abzuwälzen. Weil kein Kompromiss gefunden werden konnte, musste das Gericht durch Urteil entscheiden.
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro. Die Tat sei als vorsätzliche Körperverletzung zu beurteilen. Strafverteidiger Ehssan Khazaeli forderte hingegen einen Freispruch. Es könne nicht abschließend festgestellt werden, weswegen der Geschädigte gestürzt ist. Dem schloss sich das Gericht in seinem Urteil an und erklärte “Es war aus meiner Sicht relativ eindeutig, dass wir hier nicht feststellen konnten, was passiert ist.”
Update (23.09.2022): Gegen die Entscheidung hat die Amtsanwaltschaft Berlin Berufung eingelegt.
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