Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Ermittlungen gegen drei deutsche Staatsangehörige eingestellt. Ihnen wurde zuvor die Ausbeutung von Menschen zum Zwecke der Prostitution vorgeworfen. Einer der Beschuldigten wurde von dem Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli verteidigt.
Es war eine Wohnung in Lichtenberg, die den Ermittlern verdächtig vorkam. Anwohner hatten sich über den ständigen Personenverkehr in dem Hausflur beschwert. Bei der Überprüfung der Wohnung stellte sich heraus, dass in der Wohnung zwei aus Vietnam stammende Prostutuierte wohnen und offenbar auch arbeiten. Schnell lag der Verdacht nahe, dass die dies nicht freiwillig machen, sondern alles aus einer höheren Hierarchieebene heraus organisiert werden würden.
Den drei aus Berlin stammenden Männern warf die Staatsanwaltschaft Berlin vor, Wohnungen anzumieten, in denen vietnamesische Staatsangehörige der Prostitution nachgehen sollten. Dabei soll einer der Männer Wohnungen in Berlin und Magdeburg angemietet und ein anderer den gesamten täglichen Arbeitsablauf der Prostituierten koordiniert haben. Ein weiterer soll auf einschlägigen Portalen Werbeanzeigen für die Frauen geschaltet und bezahlt haben. Trotz umfangreicher Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Berlin ließ sich der Verdacht gegen das Trio nicht erhärten. So überwachten die Ermittler über Monate die Telefonanschlüsse einer der Beteiligten, ohne nennenswerte Erkenntnisse. Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren wird nach § 232 des Strafgesetzbuchs bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit anwirbt, beherbergt oder aufnimmt, wenn diese Person ausgebeutet werden soll. Die Überwachung der Telefonanschlüsse ergab, dass die Prostituierten frei arbeiten, sich ihre Freier selbst auswählen durften und ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen durften – bei der eigentlichen Verrichtung seien sie aber auf willfährige Personen angewiesen, die für sie Wohnungen anmieten. Auch eine Wohnungsdurchsuchung bei einem der Beschuldigten führte zu keinen weiteren Erkenntnissen.
Weil er eine der Frauen einmal zu einer der Prostitutionswohnungen gefahren haben soll, wurde einem 55-jährigen Beschuldigten auch Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetzes vorgeworfen. Allerdings ließ sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass er Kenntnis von dem Aufenthaltsstatus der Frau hatte – oder hätte haben müssen. Gegen eine 64-jährige Wohnungsgeberin leitete das Bezirksamt Lichtenberg ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Prostituiertenschutzgesetz ein. Sie soll ohne behördliche Erlaubnis ein Wohnungsbordell betrieben haben und deswegen ein Bußgeld in einem vierstelligen Bereich zahlen. Das Bußgeldverfahren wurde vom Amtsgericht Tiergarten zunächst ausgesetzt, da noch weitere Ermittlungen notwendig sind.
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