Immer wieder müssen sich Gerichte mit der Einlösung gefälschter Arzneimittelrezepte beschäftigen. Nach § 267 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Pro Fall drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. In den letzten Monaten fielen drei Verfahren besonders auf.
Weil eine Arzthelferin mehr als 750 Rezepte gefälscht hatte, verurteilte ein Richter des Amtsgericht Tiergarten sie zu einer Bewährungsstrafe. Sie stand bereits unter Bewährung und beging kurz nach Rechtskraft des Urteils die nächste Tat. Die 39-jährige Frau war kodeinabhängig und brauchte jeden Tag ein bis zwei Fläschchen des Medikaments. Kodein ist ein verschreibungspflichtiges, aus Opium gewonnenes Opioid zur Behandlung von trockenem Reizhusten und leichten bis mittelstarken Schmerzen. Da passte es gut, dass sie bei einem Arzt arbeitete und sich selbst Rezepte ausstellen konnte. Die Rezepte stellte sie auf sich selbst oder andere Patienten aus. Einen finanziellen Schaden in Höhe von rund 3.000 Euro, der einer Krankenversicherung entstanden war, hatte die Arzthelferin bereits vor der Hauptverhandlung erstattet. Vor Gericht legte sie ein umfassendes emotionales Geständnis ab. Das Fälschen der Rezepte fiel ihr gar nicht schwer. »Anstrengend war es, die ganzen Rezepte in unterschiedlichen Apotheken einzulösen«, berichtet sie. Sie sei dazu ganze Nachmittage durch den Südwesten Berlins gefahren und habe Apotheken recherchiert. Außerdem sei es schwer geworden, den Überblick zu behalten, schließlich wollte sie keine Apotheke doppelt anfahren. Zum Teil war auch kein finanzieller Schaden entstanden, schließlich hatte sie einen Großteil der Rezepte als Privatrezept ausgestellt. Einigen Apotheken kam es allerdings verdächtig vor, dass eine orthopädische Facharztpraxis Rezepte für Kodein ausstellen sollte. So kamen die Ermittlungen ins Rollen. Das Gericht berücksichtigte das Geständnis großzügig: »Zu jedem dieser Rezepte steht in meiner Geschäftsstelle eine Fallakte. Das sind drei Umzugskartons. Hätten Sie geschwiegen – was Ihr gutes Recht ist – hätten wir uns mit Rezepten beschäftigen müssen und die jeweiligen Apothekenmitarbeiter vernehmen müssen. Das hätte Monate gedauert«, sagte der Richter abschließend.
In einem andern ebenfalls vom Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli verteidigten Fall soll ein 22-jähriger Student in einer Kreuzberger Apotheke ein gefälschtes Rezept für Tilidin eingelöst haben. Dafür soll er 25 Euro erhalten haben. Jahre später erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage. Mit deren Zustimmung wurde das Verfahren gegen Zahlung von 200,00 Euro an eine gemeinnützige Organisation eingestellt.
Ähnlich spannend verlief das Verfahren gegen einen 19-jährigen Mann, der in Dortmund ein Rezept für die so genannte Abnehmspritze einlösen wollte. Dass das Rezept von einer Berliner Ärztin stammt, machte die Mitarbeiterin der Apotheke stutzig. Sie rief die Polizei, erklärte dem Mann aber, das Medikament würde nun mit einem Kurier kommen. Das würde allerdings 15 Minuten dauern. Er solle sich gedulden. Als eine Besatzung eines Streifenwagens eintraf hatte sich der Mann bereits entfernt.
Kriminaltechniker entdeckten anschließend Fingerabdrücke des Mannes auf dem Rezept. Bei einer anschließenden Wahllichtbildvorlage zur Identifizierung von Verdächtigen erkannte die Mitarbeiterin den Mann wieder. Als er im Dezember 2025 trotz ordentlicher Ladung nicht zum Gerichtstermin erschien, erließ eine Richterin des Amtsgericht Tiergarten einen so genannten Vorführhaftbefehl nach § 230 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO). Eine Woche später führte das Amtsgericht Tiergarten die Hauptverhandlung gegen den Beschuldigten durch. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass das Rezept gefälscht sei – »Sie könnten es aber billigend in Kauf genommen haben, also damit gerechnet haben können«, erwiderte darauf die Richterin in harschem Ton. Gegen den Vorschlag der Verteidigung, das Verfahren gegen Zahlung eines »geringen bis mittleren dreistelligen Betrages« an eine gemeinnützige Organisation einzustellen, hatte keiner der Verfahrensbeteiligten etwas einzuwenden. Das Verfahren wurde nach Zahlung von 300 Euro an einen gemeinnützigen Verein eingestellt.
Weitere neue Artikel
Ehssan Khazaeli
Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht
Kontakt
Kontaktieren Sie uns zu jeder Zeit.