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Körperverletzung: Freispruch für Türsteher

Wegen des Vorwurfs der Körperverletzung musste sich im April 2026 ein Türsteher einer Berliner Bar vor dem Amtsgerichts Tiergarten verantworten. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Deutliche Kritik übte die Vorsitzende Richterin an den Ermittlungsarbeiten der Berliner Polizei, wodurch ein Unschuldiger in den Fokus der Ermittlungen geraten sei.

Bereits zum Beginn der Verhandlung machte die Vorsitzende Richterin ihren Unmut deutlich: Die Beweislage fände sie nicht »irre dolle«. Der Geschädigte gab während seiner Zeugenvernehmung an, die Bar im Januar 2024 besucht zu haben und dabei in den Kontakt mit einer Barmitarbeiterin gekommen zu sein. Es sei zumindest auch zu einer Umarmung mit der Barmitarbeiterin gekommen. Später hätten ihn zwei Türsteher angesprochen und nach draußen gebeten. Er habe die junge Frau unangemessen berührt und müsse nun die Bar verlassen, habe es geheißen. Plötzlich habe ihn einer der Türsteher von hinten festgehalten und der andere habe ihn von vorne mit der Faust mehrfach in das Gesicht geschlagen. Womöglich sogar mit einem Schlagring. Anschließend seien sie zurück in die Bar gegangen. Nachdem er unter Schock gestanden habe, sei er zunächst in sein Auto gestiegen und sei gegen 4.00 Uhr morgens zu einer Freundin gegangen, wo er sich das Gesicht gewaschen habe. Von dort aus sei er in den frühen Morgenstunden in ein Krankenhaus gefahren, wo er für drei Tage stationär aufgenommen wurde. Zur Polizei sei er allerdings nicht gegangen, weil er »unter Schock« gestanden haben will. Erst eine Woche später sei er auf Drängen seiner Freundin zur Polizei gegangen und habe dort Anzeige erstattet.

Freundin drängt zur Strafanzeige

Codierte Ermittler des Berliner Landeskriminalamts suchten daraufhin in den Folgetagen die Bar auf und kontrollierten die Personalien der Türsteher. Dabei stellte sich heraus, dass es keine festen Mitarbeiter geben würde, sondern die Türsteher vielmehr auf »Zuruf« aus einem größeren Pool zur Verfügung stellen würden. Weitere Ermittlungen zu der Größe dieses Personalpools wurden nicht durchgeführt. Dennoch versteiften sich die Ermittler anschließend auf den Angeklagten, da er zumindest teilweise auf die Beschreibung des Geschädigten zutraf. Die Vorsitzende Richterin kritisierte die oberflächliche Arbeit der Berliner Polizei mit scharfen Worten: „Andere Beteiligten wurden nicht ermittelt, sonst hätte ich sie doch geladen. Ich ziehe da keinen Erkenntnisgewinn draus für mein Strafverfahren“, sagte sie während einer Verhandlungspause. Auch führe die Bar keine Dienstpläne, aus denen sich herleiten ließe, wer an dem besagten Tag im Dienst war.

Körperverletzung: Freispruch für Türsteher

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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