Die Staatsanwaltschaft Berlin ist im Februar 2024 mit einem Antrag gescheitert, einen 64-jährigen Mann nach § 63 des Strafgesetzbuchs (StGB) dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus einweisen zu lassen. Das Sicherungsverfahren wurde nach sechs Verhandlungstagen vor einer Kammer des Landgerichts Berlin I durch Zurückweisung des Antrages beendet.
Beginnend ab 2023 hatte der aus Ost-Berlin stammende Mann Wahlplakate unterschiedlicher Parteien beschädigt und zerstört. An einem Rathaus hinterließ er einen schwulenfeindlichen Spruch. Daneben beschädigte er im Bereich Schöneweide mehrere Straßenbahnhaltestellen und BVG-Wartehäuschen. Im August 2023 zündete er vor dem S-Bahnhof Grunewald eine Telefonzelle an, in der sich mehrere Bücher zum Holocaust und zum jüdischen Leben in Berlin befanden.
Kurze Zeit später legte er in der Neukölln Schillerpromenade ein Feuer, nachdem er die Schaufensterscheibe eines Raums eingeschlagen hatte. Das Feuer erlöschte von selbst. Es entstand kein größerer Schaden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte diese Tat als versuchte schwere Brandstiftung gewertet und die dauerhafte Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.
„Die für die Anordnung einer Maßregel nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und muss sich darauf erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands in Zukunft drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den betroffenen Rechtsgütern zukommt“, sagte Ehssan Khazaeli vor dem Landgericht Berlin I in seinem Abschlussplädoyer.
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat(en) ergibt, dass von ihm infolge seines fortdauernden Zustands mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird.
In seiner Entscheidung erklärte das Gericht, dass die von dem Beschuldigten ausgeführten Taten nicht derart schwer wiegen, dass sie die Prognose rechtfertigen würden, der Beschuldigte würde schwere Straftaten begehen.
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Ehssan Khazaeli
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