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Zweifel an der Identität des Angeklagten führen zum Freispruch vor dem Landgericht Berlin

Vor dem Landgericht Berlin endete nach mehr als drei Verhandlungestagen vergangene Woch ein Prozess gegen eine 25-jährigen syrischen Flüchtling. Im Vordergrund des Verfahrens stand die Frage, ob überhaupt der richtige Angeklagte vor Gericht steht. 

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, einen Pflegehelfer im Mai 2020 überfallen zu haben und ihm sein Handy und seine Brille weggenommen zu haben. Bei einer Wahllichtbildvorlage hatte der Geschädigte den Täter noch zu dreißig bis vierzig Prozent erkannt. Im Rahmen der heutigen Hauptverhandlung erkannte der Zeuge den Mandanten aber auch zu 100 Prozent wieder, wie er sagte. Bei einer Wahllichtbildvorlahge werden den Zeugen acht Bilder vorgelegt, auf denen sie den Beschuldigten identifizieren sollen.

Wegen schweren Raubes wird jemand bestraft, wer bei der Tat ein gefährliches Werkzeug verwendet. Der Geschädigte hat bei dem Überfall mehrere Schnittwunde am Arm davon getragen und war rund zwei Wochen krankgeschrieben.

»Wenn Sie jetzt die Wahrheit sagen, geht es auch schneller!« 

Neben dem eigentlichen Geschädigten wurde auch ein früherer Mittäter als Zeuge vernommen. Der Zeuge ließ sich eilig von seinem Verteidiger beraten, der in einem nahegelegenen Café saß und die Treppen zum Verhandlungssaal hochkam. Der damalige Mittäter hatte im Rahmen einer Verhandlung im Jahr 2021 ausgesagt, dass der heute Angeklagte der damalige Mittäter war. Er war im Jahr 2021 selbst in einem gesonderten Verfahren verurteilt worden und war gegen seine Verurteilung in Revision zum Bundesgerichtshof gegangen. Überwiegend wurde sie verworfen. Daher war zwischen der Verteidigung und dem Zeugenbeistand war es zu einem Schlagabtausch gekommen, ob der Zeuge überhaupt Fragen beantworten müsste. Der Verteidiger berief sich auf den Standpunkt, dass der Zeuge kein Auskunftsverweigerungsrecht mehr hat.

»Sagen Sie endlich die Wahrheit!« 

Zu dem nächsten Verhandlungstermin eine Woche später hatte der Angeklagten plötzlich kurz geschnitten Haare und auch sein Bart fehlte vollkommen. Es wurde mehrere Kriminalbeamte vernommen, die den Vorgang im Wesentlichen bestätigten.

Zuletzt überzeuge sich das Gericht davon, dass sich zwei gute Freunde offenbar mietender abgesprochen hatten, um einem unbekannten die Tat »in die Schuhe« zu schieben. Das machte das Gericht in einem vorläufigen Hinweis deutlich, als einer der Zeugen Angab bei Rewe Alkohol gekauft zu haben. Das Problem war, dass der Rewe in Biesdorf Sonntags geschlossen ist. Auch andere Ungereimtheiten überzeugen das Gericht davon, dass sich die Zeugen untereinander abgesprochen haben müssen, um eine eigene Verurteilung zu verhindern. Gegen die Glaubwürdigkeit einzelner Zeugen sprach auch, dass diese selbst verurteilt waren, sich aber daran aber auf Nachfragen durch die Verteidigung nicht erinnern wollten.

Zweifel an der Identität des Angeklagten führen zum Freispruch vor dem Landgericht Berlin

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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