Vor dem Amtsgericht Tiergarten ist ein Verfahren gegen einen Autofahrer wegen des Vorwurfs wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte am vergangenen Freitag eingestellt worden. Der Angeklagte wurde jedoch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte war im vergangenen Herbst auf der A113 in Steglitz unterwegs. Als er einen Spurwechsel von der mittleren Spur auf die linke Spur vornahm, streife er dabei einen anderen Wagen. Was der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste: Bei dem Wagen handelte es sich um einen Zivilwagen der Berliner Polizei. Ein Zivilbeamte fuhr den Wagen. Zunächst hatte der Angeklagte noch den Warnblinker eingeschaltet und war auf die Ausfahrt gefahren. Der Polizist folgte ihm dabei. Auf der Straße hatte er dann aber plötzlich das Abblendlicht ausgeschaltet und fuhr noch rund 800 Meter durch die Berliner Nacht – bis er schließlich offenbar versehentlich in einer Sackgasse landete. Diese Irrfahrt brachte ihm noch den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein. Während der Irrfahrt hatte der Zivilpolizist seine Kollegen informiert und ständig den Standort durchgegeben.
Anschließend wurde der Angeklagte durchsucht und ihm erklärt, dass er nun mal in das Atemmessgerät pusten müsste. Hier kam es dann wohl zum Missverständnis. Der Angeklagte dachte, nach der Atemalkoholkontrolle nach Hause fahren zu dürfen. Dem war nicht so, denn der Angeklagte sollte jetzt zur Gefangenensammelstelle Tempelhof verbracht werden, damit ihm Blut abgenommen werden kann. Noch während ihm die Handfesseln angelegt wurden, soll er sich aus der Fixierung gelöst haben und die die Flucht ergriffen haben. Als er dann nach rund 100 Metern zu Boden gebracht wurde, soll er sich derart heftig gewehrt habe, wodurch er einen der Polizisten verletzt haben soll. Der Polizist klagte über mehrere Kratzer und Hautabschürfungen. Nach § 114 Abs. 1 StGB wird, wer einen Amtsträger bei einer Diensthandlung tätlich angreift, mit Freiheitsstrafe ab drei Monaten bestraft.
Vor Gericht gestand der Angeklagte ohne Führerschein und betrunken über die Stadtautobahn gefahren zu sein. Den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte ließ er jedoch durch eine Erklärung durch seinen Verteidiger Ehssan Khazaeli bestreiten. In einem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Rechtsgespräch konnte Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, die Verfahren wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 154 Abs. 2 StPO einzustellen. Andernfalls hätte dem Angeklagten wohl eine Haftstrafe gedroht.
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