Vor dem Amtsgericht Tiergarten endete ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Beleidigung mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage. Zuvor war auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafbefehl über 2.000,- Euro ergangen. Die damals 25-jährige Angeklagte soll einen Taxifahrer als Hurensohn und Arschloch bezeichnet haben und ihm zugleich zwei Backpfeifen verpasst haben. Die Vorwürfe ließen sich vor Gericht nur zum Teil bestätigen. Vor der Vernehmung hatte die Angeklagte eingeräumt, den aus der Türkei stammenden Taxifahrer als Arschloch und Hurensohn bezeichnet zu haben.
Die Beleidigungen wurden auch nach der Einlassung der Angeklagten von einem Polizisten bestätigt. Hintergrund sei jedoch gewesen, dass sich der Taxifahrer während der Fahrt an sie rangemacht hätte und gefragt hätte, ob sie Single sei und was sie noch am Abend vorhabe. Daraufhin habe die Frau die Fahrt abbrechen wollen und auch nicht mehr zahlen wollen. »Nach so einer Fahrt wollte ich den Fahrpreis wirklich nicht mehr bezahlen«, räumte die aus Bosnien stammende Angeklagte vor Gericht ein. Der Vorwurf der Körperverletzung ließ sich nicht bestätigen. Der Taxifahrer verwickelte sich immer wieder in Widersprüche. Außerdem standen seine Aussagen im Widerspruch zu den Videoaufzeichnungen, die Hingegen drohte wegen den Beleidigungen eine Verurteilung zu einer geringen Geldstrafe. Das Gericht wies jedoch auch in deutlichen Worten darauf hin, dass selbst eine vorangegangene sexuelle Belästigung keine Beleidigungen rechtfertigen würde. Das Verfahren wird endgültig eingestellt, wenn die Angeklagte innerhalb von sechs Monaten 300,- Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt.
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Ehssan Khazaeli
Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht
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