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Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli übernimmt Verteidigung prominenten Arztes

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei EKH LEGAL hat die Verteidigung eines berühmten Facharztes vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landesgerichts Halle (Saale) übernommen. Das teilt RechtsanwaltEhssan Khazaeli am Montagvormittag in Berlin mit. 

Die Staatsanwaltschaft Halle wirft dem Angeklagten vor, bei der Abholung von Rezepten und Krankenbescheinigungen gebührenpflichtige Arzt-Patienten-Kontakte abgerechnet zu haben, obwohl diese nicht gar stattgefunden haben sollen. Dies sei in mindestens fünf Fällen geschehen. Die Ermittlungen waren durch eine anonyme Anzeige zum Laufe gekommen.

Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht musste sich die Staatsanwalt heftige Vorwürfe gefallen lassen. Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli warf der Vertreterin der Staatsanwaltschaft vor, »vom kassenärztlichen Vergütungssystem schon im Ansatz nichts verstanden zu haben.« 

Dem 64-jährigen Arzt wird vorgeworfen, über 17 Quartale der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt gegenüber Leistungen abgerechnet zu haben, die er gar nicht oder nicht vollständig erbracht haben soll. Durch diesen Abrechnungsbetrug soll er Honorare in Höhe von rund 220.000 Euro erhalten haben, auf die er keinen Anspruch hatte. Im Vordergrund steht die Frage, wie der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) auszulegen ist, was unter »Mitbetreuung« zu verstehen ist und wie lange ein Arzt-Patienten-Kontakt dauern muss. 

Die Staatsanwaltschaft Halle stützt ihren Verdacht vor allem auf ein Gutachten, das einer ihrer Wirtschaftsreferenten angefertigt hat.

Außerdem sei in dem Land Sachsen-Anhalt keine Schwerpunktbereichs-Staatsanwaltschaft gebildet worden, die über besondere Fachkenntnisse verfügt. Auch das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt schien keine hinreichenden Kenntnisse von dem kassenärztlichen Abrechnungssystem zu haben. So hatte der zuständige Wirtschaftsreferent in einer ersten Schadensberechnung die Prüfzeiten des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für jede Leistung mit den Sprechzeiten der Praxis abgeglichen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass rund fünfzig Prozent der gezahlten Honorare zu Unrecht abgerechnet worden seien. »Dass dieses Ergebnis nicht richtig sein konnte, leuchtete ihm offenbar nicht ein«, erklärte Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli.

Bestimmte Gebühren seien ohnehin nur einmal im Quartal abrechenbar, so dass es nicht zu Doppelabrechnungen gekommen sein kann. Auch habe die Staatsanwaltschaft nicht verstanden, dass Honorare ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch abgestaffelt nach so genannten Restpunktwerten vergütet werden. »Derartige Begriffe fanden sich an keiner Stelle der Ermittlungsakten.«

Die Wirtschaftsstrafkammer wird in den kommenden Woche mehrere Zeugen und Sachverständige anhören müssen.

Über das Verfahren berichteten BILD und lokale Medien.

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Ehssan Khazaeli

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Strafrecht · Medienrecht

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