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Mordverfahren: Haftbefehl aufgehoben

Weil er Ende November 2023 nach einem Streit an einer Sprachschule einen Stuhl und einen Tisch aus dem vierten Stock eines Gebäudes warf, saß ein 39-jähriger aus Afghanistan stammender Mann zwei Monate in Untersuchungshaft. Zu Unrecht, wie jetzt das Landgericht Berlin feststellte. Eine Mordkommission hatte damals die Ermittlungen wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes übernommen. Das Amtsgericht Tiergarten erließ Ende November Haftbefehl wegen des Vorwurfs eines versuchten Tötungsdelikts. Während einer mündlichen Haftprüfung Mitte Januar 2024 bestätige der zuständige Staatsanwalt seine Ansicht: Danach hätte der Beschuldigte jederzeit damit rechnen können, dass der Innenhof von Menschen betreten wird. Das Amtsgericht Tiergarten ordnete Haftfortdauer an. Die dagegen gerichtete Haftbeschwerde war vor dem Landgerichts Berlin I erfolgreich: Nach dem aktuellen Ermittlungsstand dürfte es am dringenden Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt und für eine gefährliche Körperverletzung fehlen. Der Beschuldigte habe sich vor dem Werfen des Tisches davon überzeugt, dass er aus dem Fenster gesehen habe. Personen im Hof hätte man hören können. Es bliebe einzig der Verdacht wegen einer vollendeten Sachbeschädigung. Die zu erwartende Strafe würde allerdings keinen Fluchtanreiz bieten, erklärt das Landgericht Berlin I. Der Beschuldigte wurde am Dienstagnachmittag aus der Untersuchungshaft entlassen.

Siehe auch:
https://www.berliner-zeitung.de/news/berlin-sprachschueler-wirft-moebel-aus-vierter-etage-mordkommission-ermittelt-nach-festnahme-li.2161006

https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/mann-wirft-tisch-aus-fenster-mitarbeiter-knapp-verfehlt

Mordverfahren: Haftbefehl aufgehoben

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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