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Kontoauszüge gefälscht: Ermittlungen eingestellt

Weil sie einen Kredit bei einem Anbieter wollte, fälschte sie Kontoauszüge und schmückte so ihr Gehalt auf. Die 28-jährige Angestellte zeigte sich aber anschließend reuig. Das Verfahren wurde ohne weitere Ermittlungen wegen geringer Schuld eingestellt.

Die 33-jährige Mitarbeiterin einer Autovermietung benötige für ihre Familie ein Auto – konnte dieses aber nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Also nahm sie bei einem Kreditvermittler einen Kredit über 10.000,- Euro auf. Zur Auszahlung kam es nicht: Ihre zuständige Berliner Sparkasse im Süden Berlins hatte sie zu einem vertraulichen Gespräch geladen und ihr im Rahmen dieses Gesprächs offenbart, dass ihr Kontoauszüge vorgelegt wurden, die ihnen verdächtig vorkamen. Die Mitarbeiter der Berliner Sparkasse legten der dreifachen Mutter nahe, von sich aus eine Strafanzeige zu erstatten, andernfalls würde dies die Sparkasse tun. Dies wollte sie jedoch nicht machen, ohne zuvor einen Rechtsanwalt zumindest beratend zur Seite genommen zu haben.

In einem vom Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli aufgesetzten Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin räumte die Beschuldigte den Tatvorwurf ein und sprach von einem »unverzeihlichen Fehler, der durch nichts gut zu machen« sei. Sie erklärte, sich reuig zu zeigen und sich regelmäßig mit dem Unrecht der Tat auseinanderzusetzen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berliner weitere Ermittlungen durchgeführt hatte, stellte sie nach § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) das weitere Ermittlungsverfahren ein. Nach § 153 Abs.1 StPO kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn das Verfahren ein Vergehen zu Gegenstand hat und die Schuld des Täters als gering anzusehen ist.

In der Einstellungsnachricht erklärte die Staatsanwaltschaft, dass das gesamte Strafverfahren bereits einen hinreichenden Eindruck auf die Beschuldigte gemacht haben dürfte. Ihr käme vor allem zu Gute, dass sie den ersten Schritt gemacht hat und auf die Ermittlungsbehörden zugegangen ist und kein Schaden entstanden sei. Zudem sei sie nicht vorbestraft.

Kontoauszüge gefälscht: Ermittlungen eingestellt

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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