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Koks-Taxifahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Tiergarten (Schöffengericht) hat am Freitagmorgen einen 28-jährigen polnischen Staatsangehörigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Zuvor verbrachte er rund vier Monate in Untersuchungshaft.

Bereits im Dezember 2021 war der damals noch 27-jährige mit einem Mietwagen mit polnischem Kennzeichen in Moabit angehalten worden. Bei einer Verkehrskontrolle entdeckten Polizisten 146g Cannabis. Im September 2022 hielten Zivilpolizisten ihn dann erneut an der Bornholmer Str. wegen eines defekten Bremslichts an. Im Anschluss entdeckten sierund 55g Cannabis und 850,- Euro Bargeld. Der aus Polen stammende Mann war Anfang Oktober 2022 dann erneut von der Berliner Polizei in der Potsdamer Str. angehalten worden. In dem Fahrzeug fanden die Beamten 37 so genannter Eppendorfgefäße, die mit Kokain gefüllt waren. Ein kriminaltechnisches Gutachten hatte einen Wirkstoffgehalt von 75 Prozent festgestellt. Neben dem Kokain führte der Angeklagte in dem Fahrzeug noch Ketamin, 3-MMC, Amphetamin, 4-CMC und MDMA mit sich.

Koks-Taxifahrer wird mehrfach angehalten

Weil er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Berlin den Erlasse eines Haftbefehls. Es müsse sichergestellt werden, dass sich der Beschuldigte einem Strafverfahren stellen würde und in Deutschland greifbar sei. Mittlerweile sei der Beschuldigte drei mal angetroffen worden, weswegen er mit einer unbedingten Freiheitsstrafe zu rechnen habe. Der Beschuldigte gab der Polizei gegenüber zwar an, in Reinickendorf eine Sicherheitsfirma zu betreiben. Nachforschungen an der Anschrift ergaben jedoch, dass es sich lediglich um eine Briefkastenfirma handelte. Vor dem Haftrichter wurde die Möglichkeit der Hinterlegung einer Kaution erörtert, wobei von ihm jedoch nur 2.000 Euro aufgeboten werden konnten – das reichte dem zuständigen Staatsanwalt nicht als Sicherheit aus.

Richter erlässt Haftbefehl gegen Koks-Taxifahrer

Nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt. Da dem Angeklagten mindestens zwei derartiger Taten vorgeworfen wurden, stellte sich die Frage, ob gegen ihn eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu verhängen sei. Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Erster Verhandlungstat bringt Überraschungen

Am ersten Verhandlungstag machte der Vorsitzende deutlich, dass nicht alle Zeugen zu dem Termin erschienen seien. So sei der polizeiliche Ermittlungsführer erkrankt. Daher sei ein weiterer Verhandlungstermin erforderlich. Dieser hätte wegen eines Urlaubs des Vorsitzenden jedoch erst wieder im März 2023 sein können. In einem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Rechtsgespräch erreichte Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli, dass die Anklage nur noch auf das Kokain und Cannabis beschränkt wird. Andere Drogen sollten danach nicht mehr Gegenstand des Verfahrens sein. Ebenso wurde eilig erörtert, ob der Angeklagte ein umfassendes und reuiges Geständnis abgeben würde. Dem stimmte der Angeklagte nach Beratung durch seinen Verteidiger zu. Dies ebnete den Weg für eine Bewährungsstrafe. Vor Gericht gab der 28-jährige an, aus Geldnot heraus gehandelt zu haben. Es sei für ihn ein außerordentlich einschneidendes Erlebnis gewesen, als Christ Weihnachten in der Justizvollzugsanstalt Moabit verbracht zu haben und nicht bei seiner Familie in Schlesien. Er werde in Zukunft die Hände von verbotenen Substanzen lassen und versuchen, sein Geld wieder als Sicherheitsmitarbeiter oder Gabelstaplerfahrer zu verdienen. Nach rund 45 Minuten konnte der Angeklagte die Justizvollzugsanstalt Moabit verlassen.

Koks-Taxifahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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