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Häusliche Gewalt: Berliner Polizei setzt Wegweisung und Betretungsverbot durch

Die Berliner Polizei hat vergangenen Woche auf Betreiben des Berliner Rechtsanwalts Ehssan Khazaeli eine Wegweisung und ein Betretungsverbot für eine von einem Paar gemeinsam genutzte Wohnung ausgesprochen. Eine junge Mandantin rief am Morgen an und schilderte, dass sie in er Nacht von ihrem Freund zusammengeschlagen worden sei. Unter anderem habe er sie mehrfach auf den Boden der gemeinsamen Wohnung geworfen und ihr mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Auf meinen Rat ließ sie am Vormittag ihre Verletzung in der Gewaltschutzambulanz der Charité dokumentieren und anschließend von einem Arzt behandeln. Am Nachmittag bereiteten wir dann gemeinsam einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz vor. Nach § 1 GewSchG hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person »die notwendigen Maßnahmen« anzuordnen. Insbesondere darf das Gericht anordnen, dass sich eine Person in einem bestimmten Umkreis der Wohnung oder und der Wohnung der verletzten Person selbst nicht mehr aufhalten darf.

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Bis eine derartige Maßnahme aber vom Antrag bis zum endgültigen Erlass und der Zustellung »durch ist«, können rund sieben bis zehn Tage vergehen. So lange hatte meine Mandantin aber keine Zeit. Daher entschlossen wir uns, gemeinsam zu dem zuständigen Polizeiabschnitt zu fahren und dort den Sachverhalt darzustellen.

Nach § 29a des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) kann die Polizei eine Person aus ihrer Wohnung und dem unmittelbar angrenzenden Bereich verweisen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Maßnahme zur Abwehr einer von der wegzuweisenden Person ausgehenden Gefahr von Bewohnerinnen und Bewohnern derselben Wohnung erforderlich ist. Die Polizei Berlin darf unter den selben Voraussetzungen ein Betretungsverbot für die Wohnung aussprechen.

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Nachdem wir den Sachverhalt dargestellt hatten, machte sich eine Streifenwagenbesatzung auf dem Weg an seine Arbeitsanschrift. Dort nahm man ihn vorübergehend fest. Auf dem Abschnitt angekommen wurden ihm die Schlüssel für die Wohnung abgenommen. Ihm wurde erklärt, dass ihm ein Verweis aus der Wohnung erteilt wird und er 14 Tage nicht mehr berechtigt ist, die Wohnung zu betreten. Der Schlüssel wird auf dem Abschnitt verwahrt. Wenn innerhalb von 14 Tagen keine Entscheidung des Familiengerichts vorliegt, muss ihm der Schlüssel wieder ausgehändigt werden.

Abschließend durfte der Herr gemeinsam mit zwei Polizisten vorerst zum letzten mal in die Wohnung. Er packte seine persönlichen Sachen.

Update:
Das zuständige Gericht erließ drei Tage nachdem der Festnahme die begehrte Einstweilige Verfügung. Der junge Mann darf die Wohnung seiner Ex-Freundin für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr betreten, oder sich dieser um weniger als 50 Meter nähern.

Häusliche Gewalt: Berliner Polizei setzt Wegweisung und Betretungsverbot durch

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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