Gegen zwei Antänzer hat das Amtsgericht Tiergarten am vergangenen Donnerstag Haftstrafen bzw. eine Geldstrafe verhängt. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde abgetrennt, weil er zum Tatzeitpunkt Jugendlicher war. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, Ende Oktober 2022 an der Warschauer Brücke fremde Menschen angetanzt und ihnen Mobilfunkgeräte gestohlen zu haben. In einem Fall wurden sie dabei von Zivilpolizisten einer Brennpunktstreife beobachtet. „Unser Einsatzgebiet liegt im Bereich der klassischen BTM-Delikte rund um die Wahrschauer Brücke“, sagte einer der Polizisten vor Gericht als Zeuge. Diese beobachteten die drei Tatverdächtigten seit einiger Zeit, weil sie ihnen verdächtig vorkamen. Als sie beobachteten, wie einer der beiden eine junge Frau ansprach, erkundigten sie sich anschließend, ob ihr etwas fehlen würde. Diese erklärte den Polizisten gegenüber, dass ihr iPhone 11 fehlen würde. Dieses konnte anschließend von eingesetzten Beamten einer Einsatzhundertschaft aufgefunden werden.
Weil die beiden aus Tunesien stammenden Angeklagten über keinen festen Wohnsitz verfügten, erließ Ende Oktober 2022 ein Haftrichter am Amtsgericht Tiergarten Haftbefehle wegen des Verdachts der Fluchtgefahr. Rund sechs Wochen später räumten die beiden vor einer Richterin am Amtsgericht Tiergarten die Taten ein. Der von dem Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli verteidigten Angeklagten erklärte allerdings, von einem von dem anderen Angeklagten mitgeführten Pfefferspray nichts gewusst zu haben. Führt der Täter während der Tat ein gefährliches Werkzeug mit sich, beträgt die Freiheitsstrafe nach § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB mindestens sechs Monate. Handeln die Angeklagten gemeinschaftlich nach § 25 Abs. 2 StGB, müssen sie sich Tatbeteiligungen des anderen Täters wie eigenes Handeln zurechnen lassen. „Die Beweisaufnahme hat nicht ergeben, dass der zweite Angeklagte Kenntnis von dem mitgeführten Pfefferspray hatte“, erklärte Ehssan Khazaeli.
Der Hauptverdächtige wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der weiter Angeklagte wurde hingegen lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt. Beide Angeklagten konnten nach rund sechs Wochen Untersuchungshaft den Gerichtssaal als freie Männer verlassen.
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