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Gefährlichen Körperverletzung-Freispruch vor Schöffengericht

Das Amtsgericht Tiergarten hat vergangene Woche einen 29-jährigen Elektroniker vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf dem Mann vor, im Jahr 2019 in einer Kreuzberger Wohnung seine Cousine mit einem Messer bedroht zu haben und sie gemeinsam mit deren Vater getreten und geboxt zu haben. Sie sollte auf ihrem iPhone Chatverläufe mit einem Jungen zeigen, mit dem sie wohl eine Beziehung führte. Vater und Cousin fanden sich vier Jahre später auf der Anklagebank.


Das Verfahren gegen den Vater wurde abgetrennt, nachdem die Geschädigte zum Ausdruck gebracht hatte, dass sie ihrem eigenen Vater gegenüber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen würde. Nach § 52 der Strafprozessordnung (StPO) können Kinder des Angeklagten das Zeugnis verweigern. Dies gilt aber nicht dem Cousin gegenüber. Verfahren gegen den Vater wurde gegen Zahlung von 300,- Euro an eine gemeinnützige Organisation eingestellt. In dem Verfahren gegen ihren Cousin stand ihr jedoch kein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Die Ermittlungen dauerten rund zwei Jahre, weil die Geschädigte in Westdeutschland lebt und die Akte mehrfach versendet wurde. In dem Vorverfahren hatte sich aber herausgestellt, dass sich viele der von ihr dargestellten Vorwürfe nicht so ereignet haben können. So hatte sie unter anderem angegeben, der Vater besäße eine Pistole, die in einer Schachtel auf einem Sideboard im Flur stünde. Ein Richter ordnete die Durchsuchung der Wohnung, wobei tatsächlich eine Pistole festgestellt werden konnte – sie bestand aus Schokolade. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet. Vor Gericht machte sie in dem Folgeprozess von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht aus § 55 StPO Gebrauch. Andere Familienmitglieder beriefen sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht – entweder weil sie den Cousin belasten würden, oder die Tochter.

Eine in Westdeutschland durchgeführte Videovernehmung durfte nicht abgespielt werden, weil die Ladungen zu dieser bei den Verteidigern zu spät eingegangen war. Danach stand für die Staatsanwaltschaft kein brauchbares Beweismittel zu Verfügung, so dass der Angeklagte nach vier Jahren Ermittlungen auf Kosten der Landeskasse Berlin freigesprochen werden musste.

Gefährlichen Körperverletzung-Freispruch vor Schöffengericht

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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