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Clan-Kriminalität: Weitere Ermittlungen eingestellt

Ein von der Staatsanwaltschaft Berlin geführtes Ermittlungsverfahren gegen eine junge Frau aus Berlin wurde nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Die junge Frau ist dem Umfeld eines berüchtigten Berliner Clans zuzurechnen. Sie hatte von einer Baufirma eine Mercedes A-Klasse gemietet und anschließend an ein Mitglied des Clans gereicht – so zumindest der Vorwurf. Der Bruder eines Clanoberhaupts gelang im September 2021 am Kurfürstendamm in eine Polizeikontrolle bei der vermutet und anschließend auch festgestellt wurde, dass er nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Er besaß offenbar auch noch nie eine. Im Rahmen weiterer polizeilicher Ermittlungen stießen die Beamten durch ein kompliziertes Gefecht von Verträgen und Treuhandverhältnissen auf einen Mietvertrag, der auf die junge Dame ausgestellt war. In Berlin werden rund 40 Autovermietungen zum Netzwerk von Clans gerechnet.

Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG macht sich der Halter eines Fahrzeuges strafbar, wenn er sein Fahrzeug wissentliche jemandem überlässt, von dem er weiß, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. „Von einem Mieter steht da nichts“, sagte Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli, der junge Frau verteidigte. Das Mandat war nach Empfehlungen und weiteren Vermittlungen zustande gekommen. Auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis kam nach der Einlassung der Beschuldigten nicht in Betracht.

Immer wieder lassen sich Mitglieder bekannter Clans und Personen aus deren Umfeld von Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli verteidigen.

Clan-Kriminalität: Weitere Ermittlungen eingestellt

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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