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Amtsgericht Schöneberg: Gewaltschutzanordnung gegen Stalkerin

Für einen Mandanten der Berliner Rechtsanwaltskanzlei EKH LEGAL hat das Amtsgericht Schöneberg als Familiengericht vergangenen Woche eine Gewaltschutzanordnung gegen eine aufdringliche Stalkerin erlassen. Die Antragsgegnerin darf sich dem Antragsteller nun für die kommenden sechs Monate nicht mehr dem Antragsteller nähern und ihn kontaktieren. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.

Die beiden aus Russland stammenden Berliner hatten im Sommer 2023 zunächst eine außereheliche Affäre. Nachdem diese in die Brüche ging, postete die Antragsgegnerin immer wieder Storys in ihrem Instagram-Account über ihre ehemalige Affäre. Dies führte dazu, dass er auch wieder aus dem Freundes- und Bekanntenkreis auf die Posts und die Dame angesprochen wurde. Eine höchst unangenehme Situation für den verheirateten Familienvater. Auch suchte sie in regelmäßigen Abständen dessen Stammrestaurants in Tegel auf, fotografierte dort seinen Mercedes-Benz und postete anschließend die Bilder mit Texten wie „Ich hoffe, er genießt gerade sein essen.“ Die Bilder brachten zum Ausdruck, dass die Antragsgegnerin den Antragsteller immer wieder aufsucht und ihn verfolgt.

Gewaltschutzanordnung auch bei unzumutbaren Belästigungen

Nach § 1 des Abs. 2 b) des Gewaltschutzgesetzes hat das Gericht auf den Antrag des Antragstellers erforderliche Maßnahmen anzuordnen, wenn eine Person eine andere Person widerrechtlich und vorsätzlich dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt.

Nach dem der Antragsteller die Antragsgegnerin in einem anwaltlichen Schreiben darauf hinweisen ließ, dass der Antragsteller keinen Kontakt mehr zu ihr wünscht, suchte sie ihn erneut in einem Restaurant auf und konfrontierte ihn mit dem anwaltlichen Schreiben. Anschließend wartete sie auf ihn und fotografierte ihn beim überqueren einer Straße und postete dieses Bild erneut mit einem weiteren Spruch. Innerhalb einer Woche erließ das Amtsgericht Schöneberg die begehrte Anordnung. Sie wird nun der zuständigen Polizeidienststelle mitgeteilt.

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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