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Streit auf Instagram eskaliert: Verfahren eingestellt

Weil die große Schwester ihrer kleinen Schwester zur Hilfe kommen wollte, kam es vor dem Amtsgericht Tiergarten zu einem Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Das Verfahren wurde auf Betreiben von Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli noch vor dem Aufruf der Sache eingestellt.

Der Reihe nach: Die kleine Schwester, die hier eigentlich im Vordergrund steht, verdient ihr Geld ein wenig als Rapperin. Auf Instagram hat sie rund 4.000 Follower. Eines Tages lud Sie ein Bild von sich hoch, das sie in der so genannten »Russen-Hocke« zeigte. Ihre langen Haare berührten dabei den Asphalt der Straße. Eine andere Instgram-Nutzerin zoomte nun in dieses Bild und kreiste diesen Bereich ein und kommentierte das mit den Worten »Berlins Straßen werden jetzt gefegt«. Dieses Bild lud sie hoch.

»Hass im Netz« führt zu Zwischenfall

Man könnte jetzt von »Hass im Netz« sprechen und von Online-Mobbing sprechen. Man könnte es den staatlichen Stellen melden und sehen, was daraus wird. Da es aber scheinbar nicht der erste Fall von Online-Mobbing gegen die kleine Schwester war, entschloss sich die große Schwester gemeinsam mit zwei Freundinnen sich eines Abends auf die Suche nach der Instagram-Nutzerin zu machen. An einer Straßenkreuzung in Schöneberg entdeckte man sie, stellte sich mit dem eigenen Wagen in den Weg, so dass sie nicht mehr weiterfahren konnte. Die Instagram-Nutzerin und ihre Beifahrerinnen gerieten daraufhin leicht in Panik. Die Freundinnen riefen die Polizei, schließlich müsse die Sache jetzt und hier auch mal geklärt werden. Dazu muss man an dieser Stelle sagen, dass zwei der jungen Begleiterinnen schon »leicht einen sitzen« hatten. Während eine der Freundinnen die Polizei rief, lehnte sie sich mit ihrem Sommerkleid gegen den Wagen der Instagram-Nutzerin, was ihr anschließend noch den Vorwurf der Sachbeschädigung einbrachte. Ihr Sommerkleid soll Kratzer verursacht haben.

Nötigung im Straßenverkehr

Als die Polizei eintraf wurden Anzeigen aufgenommen: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung.

Die große Schwester staunte auch nicht schlecht, als rund zwei Wochen später zwei Polizisten an ihrem Friseursalon klingelten. Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten sollte ihr die Fahrerlaubnis entzogen werden. Schließlich habe sie gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, insbesondere wohl eine rote Ampel überfahren und sei in eine Einbahnstraße eingefahren. Nach § 111a der Strafprozessordnung (StPO) kann der Richter dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe dafür vorliegen, dass ihm diese auch im Rahmen einer Hauptverhandlung entzogen werden würde. Dazu muss man sagen: Dass eine rote Ampel überfahren wurde, war lediglich eine Schlussfolgerung. Überprüft hatte das niemand. Außerdem habe sie eine rein private Angelegenheit, die auf Instagram ihren Ausgang gefunden hatte, zum Anlass genommen, um gefährlich in den Straßenverkehr einzugreifen – so die Begründung des Amtsgerichts.

Verfahren wegen geringe Schuld eingestellt

Die Staatsanwaltschaft beendete ihre Ermittlungen anschließend durch eine Anklageschrift. In der Zwischenzeit hatte die Verteidigung umfangreiche Einlassungen und Stellungnahmen abgegeben, die das Gericht wieder zurück an die Staatsanwaltschaft sandte. Ich hatte argumentiert, dass der Auseinandersetzung ein privater Konflikt zu Grunde lag, an deren Eskalation die hier Geschädigte Instagram-Nutzerin, die den Spruch »Berlins Straßen werden gefegt« eingebracht hatte – erheblich beigetragen hat. Davon hatte sie selbst nichts gesagt. Erst wir hatten das in das Verfahren eingebracht. Dass man sich mit einem Wagen nicht einem anderen Wagen in den Weg stellt und den Fahrer »zum Gespräch bittet« war klar. Auch dass ein solches Verhalten strafrechtlich relevante sein könnte, ließ sich nicht wegreden. Aber musste dieses Verhalten hier in diesem konkreten Fall auch vom Staat sanktioniert werden? Das staatliche Bestrafungsinteresse sei als gering anzusehen, erklärte ich. So sah es dann die Staatsanwaltschaft anschließend auch und stimmte einer Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO zu.

Streit auf Instagram eskaliert: Verfahren eingestellt

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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