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Mutmaßliches Kokstaxi: Verfahrenseinstellung drei Jahre nach Tat

Das Amtsgericht Tiergarten hat das Strafverfahren gegen eine aus Afghanistan stammende mutmaßliche Kokstaxifahrerin nach Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation eingestellt. Die Tat lag fast drei Jahre zurück. Die Angeklagte gilt damit nicht als vorbestraft.

Wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Handeltreibens musste sich Ende Juni 2026 eine 36-jährige aus Afghanistan stammende Frau vor demAmtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf ihr vor, im November 2023 in Kreuzberg unerlaubt mit Betäubungsmitteln und Cannabis Handel getrieben zu haben. Ein Polizeischüler außer Dienst hatte seinerzeit verdächtige Beobachtungen gemacht und sich telefonisch an seine uniformierten Kollegen gewandt.

Kokstaxi: Polizeischüler macht verdächtige Beobachtungen

Eine zivile Streife des Abschnitts 13 hielt den Wagen an. Eine Staatsanwältin ordnete gegen 2.00 Uhr die Durchsuchung des Fahrzeuges und der Fahrerin an. Es drohe Beweismittelverlust, weswegen nicht abgewartet werden könne, bis ein Richter erreichbar ist. Für gewöhnlich dürfen nur Richter die Durchsuchung von Fahrzeugen anordnen. In eiligen Fällen darf dies die Staatsanwaltschaft auch selbst anordnen, wenn ein Richter nicht rechtzeitig zu erreichen wäre. Nach der Durchsuchung stellten die Beamten im Handschuhfach 990,00 Euro in bar und zwei Mikroreaktionsgefäße und zwei Druckverschlusstüten sicher, die jeweils mit Kokain bzw. Cannabis gefüllt waren. 15 Monate nach der Tat wurde der damalige Anrufer, der inzwischen nicht mehr Polizeischüler der Berliner Polizei ist, von seinen ehemaligen Kollegen vernommen. Dabei schildert er, wie er beobachten konnte, wie zwei mal jugendlich aussehenden Personen in das Fahrzeug gestiegen waren und wieder herausstiegen . Beim Aussteigen hätten sie durchsichtige Tüten in der Hand gehalten. Bei einer anschließenden sequenziellen Wahllichtbildvorlage erkannte der ehemalige Polizeischüler die Beschuldigte zu sechzig bis siebzig Prozent wieder.

»Ich würde sagen, dass sie zu 60-70 % mit der Frau aus meiner Erinnerung übereinstimmt«

Zur Wiedererkennung von Straftätern setzt die Polizei auf sequenzielle Wahllichtbilder. Dem Zeugen werden dabei sieben Bilder von ähnlich aussehenden Personen vorleget, bei dem einer der Beschuldigte sein kann. Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Tat reichte nun auch das Kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamts Berlin (LKA KTI 41) sein toxikologisches Gutachten nach. Danach handelte es sich bei den aufgefundenen Substanzen um 0,97 g Kokain und um 9,98 g Blütenstände der Cannabispflanze (Tetrahydrocannabinol).

Angeklagte bestritt Tatvorwurf

Vor Gericht erklärte die Angeklagte über ihren Verteidiger Ehssan Khazaeli, das Geld aus dem Handschuhfach stamme von ihrem Ex-Freund. Er habe es ihr geliehen, damit sie ihre Wohnung einrichten könne. Tatsächlich war sie erst vor einen Monat in ihre neue Wohnung gezogenen. Die aufgefundenen Betäubungsmittel würden zum Eigengebrauch bestimmt sein. Sie bestreite auch den ihr zur Last gelegten Tatvorwurf, des Handeltreibens.

Da der ehemalige Polizeibeamte unter einer veralteten Anschrift geladen wurde und zum Hauptverhandlungstermin nicht erschienen war, kündigte das Gericht an, die Verhandlung aussetzen zu müssen und erst Monate später erneut verhandeln zu kommen. Auf Vorschlag der Verteidigung stimmte die Staatsanwaltschaft und das Gericht einer Einstellung des Verfahrens zu. Danach müsste die Angeklagte innerhalb von sechs Monaten 1.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, damit das Verfahren endgültig eingestellt wird. Nach § 153a Abs. 2 StPO kann das Gericht von der weiteren Verfolgung absehen, wenn dem Beschuldigten lediglich ein Verbrechen zur Last gelegt wird und denn die Schwere der Schule einer Einstellung des Verfahrens nicht entgegensteht. Einstellungen nach § 153a StPO werden nicht in das Bundeszentralregister eingetragen. Die Angeklagte hat die Auflage zwischenzeitlich vollständig erfüllt, so dass für sie weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.

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Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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