Das Amtsgericht Tiergarten hat Anfang August einen Mandanten des Berliner Rechtsanwalts Ehssan Khazaeli zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten durch Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100,00 Euro verurteilt.
Aus einer Demonstration wurde immer wieder der Spruch »Ganz Berlin hasst die Polizei« und »Haut ab!« in Richtung der Berliner Polizei skandiert. Der später Angeklagte rief die Parole auch noch während des abschließenden Abstroms der ehemaligen Demonstranten. Darauf sprachen ihn Kräfte einer Berliner Einsatzhundertschaft an. Zur rechtlichen Grundlage und überhaupt dem Hintergrund der Ansprache konnten Polizeibeamten im Rahmen der späteren Hauptverhandlung keine Angaben machen.
Als der Angeklagte begann das Gespräch mit seinem iPhone aufzuzeichnen, erklärte einer der Polizisten, er würde ihm gleich das iPhone wegnehmen. Ob er es sicherstellen oder beschlagnahmen wollte, konnte der Polizeioberkommissar während der Hauptverhandlung auch nicht genau erklären. Zumindest hatte er aber dem später Angeklagten den Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme nicht erklärt. Er ging aber davon aus, dass durch das Video das »vertrauliche Wort« im Sinne von § 201 des Strafgesetzbuchs verletzt werden würde. Worin nun aber genau die »Vertraulichkeit« lag, konnte er auch nicht erklären.
Während die drei Polizeibeamten im Kern übereinstimmend wiedergaben, der Beschuldigte hätte sich beim abschließenden Abführen gegen die Laufrichtung der Polizisten gestemmt und versucht, sich aus dem einem Griff zu lösen, widersprachen sich die Beamten bei anderen Wesentlichkeiten. So gaben alle Beamte den Standort des Angeklagten und des Polizeigruppenwagens unterschiedlich an.
Einen Strafbefehl wegen des Vorwurfs der Beleidigung wollte das Amtsgericht Tiergarten nicht erlassen. Es wurde daher ein Strafbefehl wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erlassen. Gegen diesen legte der Angeklagte Einspruch ein, so dass es zu einer Hauptverhandlung kam.
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