info@ekh-legal.de
www.ekh-legal.de

Trunkenheit im Verkehr: Geringe Geldstrafe

Wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr musste sich vergangenen Woche ein 26-jähriger Spediteur vor dem Amtsgerichts Tiergarten verantworten. Der Beschuldigte wurde Anfang Dezember 2024 in Lichtenberg von einer Streife einer Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei angehalten. Nach § 36 Abs. 5 StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer ohne Anlass zur Verkehrskontrolle anhalten. Eine freiwillig durchgeführte Atemalkoholmessung (AAK) ergab einen Mittelwert von 1,2 ‰. Anschließend wurde der Beschuldigte zur Entnahme einer Blutprobe zu einem Polizeigewahrsam verbracht. Die dort abgenommene Blutprobe (BAK) ergab später einen Mittelwert von 1,06 ‰. Die Berliner Polizei nahm ihm noch in der Nacht den Führerschein ab und untersagte die Weiterfahrt.

Trunkenheit im Verkehr: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Auf Antrag der Amtsanwaltschaft Berlin entzog das Amtsgericht Tiergarten dem Beschuldigten nach § 111a der Strafprozessordnung (StPO) zunächst die Fahrerlaubnis. Auf Anregung seines Verteidigers Ehssan Khazaeli erließ das Amtsgericht Tiergarten gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl über 450,00 Euro und ordnete zugleich an, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde nicht berechtigt ist, dem Beschuldigten vor Ablauf von neun Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (sog. isolierte Sperre nach § 69 StGB). Hiergegen wurde jedoch vom Verteidiger Einspruch eingelegt. Die Zeit bis zum Hauptverhandlungstermin nutzte der Beschuldigte die Zeit und absolvierte auf Anraten seines Verteidigers eine verkehrspsychologische Beratung. Im Hauptverhandlungstermin wurde die Geldstrafe von 450,00 Euro auf 300,00 Euro reduziert und die isolierte Sperre um 3 Monate verkürzt. Für die Kosten des Verfahrens und dessen Rechtsanwaltskosten steht die Rechtsschutzversicherung des Beschuldigten ein.

Trunkenheit im Verkehr: Geringe Geldstrafe

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns zu jeder Zeit.

Presseverteiler

Abonnieren Sie unseren Presseverteiler.
© 2025 Ehssan Khazaeli