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Streit unter Nachbarn: Amtsgericht Schöneberg bestätigt Gewaltschutzanordnung

Das Amtsgericht Schöneberg hat vergangenen Monat ein Kontakt- und Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung bestätigt. Die Beteiligten sind Nachbarn und leben in einer Reihenhaussiedlung in Berlin-Lichterfelde. Bereits im Sommer 2024 hatte die Antragstellerin beim Amtsgericht Schöneberg den Erlass eines Kontakt- und Näherungsverbots beantragt, das auch durch Beschluss erlassen wurde. Dazu hatten ihr Polizeibeamte geraten. Durch eine Versicherung an Eides statt ließ der Antragstellerin damals – die sich noch nicht anwaltlich vertreten ließ – vortragen, dass sie von ihrer Nachbarin im Rahmen eines Streits geschlagen und geschubst wurde. Hierdurch sei es zu Hämatomen und Schmerzen gekommen.

Diese Gewaltschutzanordnung wurde wie gesetzlich vorgesehen für sechs Monate befristet. Erst nach dem Auslaufen der sechs Monate meldete sich jedoch die Nachbarin zu dem Verfahren und beantragte, die mündliche Verhandlung durchzuführen – um Ihre Version zu schildern und die Aufhebung der Anordnung zu erreichen. Das Gericht wies bereits im Vorfeld der Verhandlung mehrfach schriftlich darauf hin, dass dies jetzt nicht mehr erforderlich sei, nachdem die Gewaltschutzanordnung ohnehin ausgelaufen sei. Die Durchführung des Termins würde nur zu weiteren Kosten führen. Mitte März 2025 ließ sich die Antragstellerin nun durch Ehssan Khazaeli vertreten.

Gewaltschutzanordnung: Mündliche Verhandlung nach neun Monaten

Nach § 1 des Gewaltschutzgesetztes (GewSchG) hat das zuständige Familiengericht eine Gewaltschutzanordnung zu erlassen, wenn eine Person eine andere Person widerrechtlich verletzt hat. Die Entscheidung kann ohne Anhörung der Gegenseite ergehen. Nach § 54 Abs. 2 FamFG kann das Gericht auf Antrag nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung allerdings die Entscheidung wieder aufheben. Im Rahmen der Beweisaufnahme schilderten beide Parteien unterschiedliche Geschehensabläufe. Die Antragsgegnerin hatte als weiteren Beweis ihren Lebensgefährten als präsenten Zeugen mitgebracht. Dieser schilderte das Kerngeschehen ähnlich wie seine Lebensgefährtin, konnte aber auf Nachfragen keine weiteren darüber hinausgehenden Details bezeichnen. Das Gericht bestätigte die Gewaltschutzanordnung und legte der Antragstellerin auch die weiteren Kosten des Verfahrens auf. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Antragsgegnerin schon nichts plausibel erklären konnte, weswegen sie erst mehr als sechs Monate nach dem Erlass der Gewaltschutzanordnung gegen diese vorgeht.

Streit unter Nachbarn: Amtsgericht Schöneberg bestätigt Gewaltschutzanordnung

Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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