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Sexueller Übergriff während Firmenweihnachtsfeier: EKH LEGAL erreicht Einstellung des Verfahrens

Das Amtsgericht Tiergarten hat ein Verfahren gegen einen Mann aus Brandenburg wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs nach Erfüllung einer Auflage eingestellt. Der Angeklagte hatte der Vorgehensweise im Vorfeld zugestimmt.

Während einer Weihnachtsfeier im vergangenen Jahr soll es nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Berlin zu einem sexuellen Übergriff durch einen Abteilungsleiter gekommen sein. Dieser soll einer Kollegin an den Hintern gefasst haben, als sie gerade den Geschirrspüler einräumte. Anschließend soll er ihr zwischen die Beine gegriffen haben und sie gekniffen haben. Als sie sich anschließend zum Rauchen zu anderen Kollegen zurückzog, soll er ihr unter den Mantel gegriffen haben. Sie gab während der Anzeigenaufnahme auf einem Berliner Polizeiabschnitt an, Ekel und Abneigung empfunden zu haben. Zeugen beschrieben alle Beteiligten als alkoholisiert – zum Teil waren auch andere Betäubungsmittel konsumiert worden. Aus dem Firmenumfeld hieß es zudem, der Beschuldigte habe auch andere Frauen berührt.

Beschuldigter antwortet auf Vernehmungsangebot nicht

Als der Beschuldigte auf den Äußerungsbogen der Berliner Polizei im Februar 2025 nicht antwortet, erhebt die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage zum Amtsgericht Tiergarten. Er soll sexuelle Handlungen an einer Person vorgenommen haben und dabei ein Überraschungsmoment ausgenutzt haben (§ 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB). Erst nach Zustellung der Anklageschrift entscheidet er sich dazu, seinen Strafverteidiger Ehssan Khazaeli zu mandatieren. Dieser regt an, das Verfahren nach § 153a Abs. 2 StPO einzustellen. Hierfür spräche vor allem, die bisherige Unbestraftheit des Mandanten und dass das Arbeitsverhältnis bereits fristlos gekündigt wurde. Daneben soll er während der Tat »sehr betrunken« gewesen sein. In einem Telefonat soll er sich außerdem bereits vor Monaten bei der ehemaligen Kollegin entschuldigt haben. Er selbst habe keine Erinnerungen mehr an den Vorfall. Er sagte wohl auch im Rahmen des Gesprächs, »Drogen« genommen zu haben. Außerdem sei die Tat nicht als sexuelle Nötigung, sondern eher als sexuelle Belästigung zu beurteilen, die einen geringeren Strafrahmen aufweist. Es habe sich lediglich um unangebrachte Berührungen gehandelt.

Verfahrenseinstellung zehn Monate nach Tat

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch das Gericht stimmten dem Einstellungsvorschlag zu. Der Beschuldigte müsse nur einen mittleren dreistelligen Betrag an eine gemeinnützige Organisation und an die Geschädigte zahlen. Anschließend wurde das das Verfahren nach Erfüllung aller Auflagen eingestellt. Sowohl dem Angeklagten als auch der Geschädigten bleibt eine öffentliche Hauptverhandlung erspart.

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Ehssan Khazaeli

Ehssan Khazaeli

Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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