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Häusliche Gewalt: Einstellung gegen Geldzahlung

Vor dem Amtsgericht Tiergarten ist ein Verfahren wegen häuslicher Gewalt gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. In dem Verfahren trat Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli als Nebenklagevertreter auf.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, seine Freundin – mit der er mehrere Monate in einer Beziehung lebte – massiv misshandelt zu haben. So soll er sie zunächst geohrfeigt, sie in das Gesicht geboxt und an den Haaren durch die Wohnung einer Freundin gezerrt haben. Dabei riss er ihr ihre Extensions vom Kopf. Sie erlitt starke Einblutungen an der Kopfhaut. Außerdem soll er ihren Kopf, während er sie würgte mindestens drei mal gegen einen Esstisch und gegen eine Wand geschlagen haben. Die Geschädigte gab vor Gericht an, dass ihr schwarz vor Augen wurde und sie anschließend ohnmächtig wurde. Ein Krankenhausbericht des Vivantes bestätigte, dass sie massive Verletzungen und auch ein Schädelhirntrauma erlitten hatte.

Häusliche Gewalt: Vorfall lag zwei Jahre zurück

Ein Prozess im Frühjahr 2022 war geplatzt, nachdem eine Zeugin zu dem Termin nicht erschienen war und die Verhandlung ohne sie nicht durchgeführt werden konnte. Sie wurde zu dem Prozess Ende August polizeilich vorgeführt. Außerdem wurde gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 200,- Euro festgesetzt.

Nach der Beweisaufnahme gab das Gericht zu bedenken, dass es keinen Anhaltspunkt mehr für eine gefährliche Körperverletzung sehe. Insbesondere würde ein Tisch kein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) darstellen. Von einer das Leben gefährdenden Behandlung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB könne nicht ausgegangen werden, nachdem nicht mehr feststand, ob die Zeugin hyperventilierte, oder ohnmächtig geworden war. Der Angeklagte war bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, so dass erörtert worden war, ob das Verfahren nach § 153a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt werden kann. Danach kann ein Verfahren bei geringer Schuld vorläufig eingestellt werden, wenn das staatliche Bestrafungsinteresse auch auf andere Weise befriedigt werden kann. Die Einstellung des Strafverfahrens ist nicht von einer Zustimmung der Nebenklage abhängig. Dem Angeklagten wurde aufgegeben 500,00 Euro an die Nebenklägerin zu zahlen.

Häusliche Gewalt: Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli zeigte sich am Rande der Verhandlung enttäuscht darüber, dass die Staatsanwaltschaft kein Interesse mehr and er Strafverfolgung zeigte. Die Nebenklägerin wird jetzt in einem Zivilrechtsstreit Schermzensgeld von dem Angeklagten einfordern.

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Ehssan Khazaeli

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Rechtsanwalt
Strafrecht · Medienrecht

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